Datenschutzgesetz per 1. September 2023

Mit der Totalrevision des DSG (In Kraft seit 1.9.2023) soll das Gesetz an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zudem soll durch die Kompatibilität des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht, insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union erhalten bleiben, damit Schweizer Unternehmen nicht an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Daher betreffen die Anpassungen alle Unternehmen, welche digitale Tools und Hilfsmittel einsetzen.

 

Gibt es Handlungsbedarf für Ihren Betrieb? Beantworten Sie dafür folgende Fragen:

  • Ist meine Datenschutzerklärung aktuell und vollständig?
  • Wurde geprüft, in welchen Länder Daten übermittelt werden?
  • Ist ein Massnahmenplan definiert, wie das Unternehmen auf Anfragen und Vorfälle reagiert?
  • Wurde ein:e Datenschutzverantwortliche:r benannt und die Kontaktdaten veröffentlicht?

Für eine umfassende Prüfung empfehlen wir die Hinzuziehung eines auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalts.

Handlungsempfehlungen:

  • Bestimmung von Person(en) mit Datenschutzverantwortung im Betrieb
  • Aneignung von Basiswissen (FAQ von Economiesuisse und weitere Quellen)
  • Anmeldung bei Toolbox von HotellerieSuisse oder Alternativen (Mitglieder von HotellerieSuisse)
  • Definition von Zeitplan und Verantwortlichkeiten für Umsetzung (Ressourcen)
  • Einbezug von externen Partnern/Experten prüfen (z.B. TSO AG, Datenschutzpartner AG)

 

Weitere Informationen und Angebote

TSO AG: DSG und was für Webseiten gilt

Datenschutzpartner: Fragebogen Datenschutzvertretung in der EU, Generator für Datenschutzbestimmungen auf der Webseite

Datenschutzrecht ab 1. September 2023

 

Schaffhauserland Tourismus hat die Datenschutzerklärung mit der Unterstützung der TSO AG sowie Datenschutzpartner überarbeitet und aktualisiert.