Kurtaxe Kanton Schaffhausen

Im Tourismusförderungsgesetz des Kantons Schaffhausen ist festgelegt, dass jeder Übernachtungsgast eine Kurtaxe bezahlt. Diese Kurtaxe muss von den Beherbergungsbetrieben selbst eingezogen und an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden.

Übernachtungsbetriebe sind gesetzlich verpflichtet, Personalien und Herkunft der Gäste der Schaffhauser Polizei zu melden. Dies kann über ein Online-Tool gemacht werden. Aufgrund dieser Basis rechnet das Volkswirtschaftsdepartement die Kurtaxen ab.

 

Alle weiteren Informationen findest du auf der Webseite des Kantons Schaffhausen.

Als Beherbergungsbetrieb gilt wer Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt anbietet, wie insbesondere:

  • Hotels
  • Motels
  • Pensionen
  • Kurbetriebe
  • Ferienhäuser
  • Ferienwohnungen
  • private Fremdenzimmer
  • Campingplätze
  • Gruppenunterkünfte
  • Jugendherbergen
  • Massenlager
  • Bed and Breakfast-Betriebe
  • über Internet-Plattformen
  • Angebotene Unterkünfte u. Bauernhöfe mit Übernachtungsangebot

 

Von der Kurtaxe ausgenommen ist die Beherbergung von:

  • Jugendorganisationen
  • Behindertenorganisationen
  • Schulklassen
  • Kindern bis zum vollendeten 12. Altersjahr

Die Kurtaxen sind für die Information über touristische Angebote zu verwenden. Diese sind für den Betrieb von Internetplattformen und Tourist Offices einzusetzen, welche auch der einheimischen Bevölkerung dienen.