KI-Kennzeichnungspflicht
In der EU gilt seit dem 2. August 2026 eine Transparenz - und Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte wie Bilder und Texte. Diese Regelung soll mehr Transparenz beim Einsatz von KI schaffen.
- Deepfakes
- KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audios, die wirklichen Personen, Objekten, Ereignissen oder Orten ähneln und fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu wahrgenommen werden könnten.
- KI-Texte
- KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine Kennzeichnung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die Inhalte menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert wurden und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
- Chatbots
- Nutzende müssen informiert werden, dass sie mit einer Maschine schreiben.
Aktuell gibt es keine Vorschriften, wie eine Kennzeichnung oder ein Label aussehen muss. Die Kennzeichnung muss jedoch klar und verständlich sein und je nach Anwendungsfall zusätzliche technische Anforderungen erfüllen.
Die EU stellt verschiedene Icons zur Verfügung. Einige Plattformen bieten auch eigene integrierte KI-Kennzeichnungen an.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle, die KI-Inhalte professionell teilen. Für touristische Betriebe und Organisationen sind sie insbesondere relevant, wenn KI-generierte oder manipulierte Inhalte veröffentlicht oder KI-Systeme wie Chatbots eingesetzt werden.
Von der Pflicht ausgenommen sind Privatpersonen, die KI-Inhalte in ihren Profilen teilen. Beachte jedoch, dass Plattformen eigene oder strengere Regelungen haben können.
EU Artificial Intelligence Act
Der EU AI Act schafft einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Die Transparenzpflicht ist im Artikel 50 festgehalten.