Barrierefreiheitsgesetz
In Deutschland gilt seit Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie zum «European Accessibility Act» umsetzt. Damit werden digitale Produkte und Dienstleistungen europaweit einheitlich geregelt. Auch für Schweizer Unternehmen ist das relevant: Wer Angebote im EU-Raum vertreibt oder grenzüberschreitend tätig ist, muss diese Anforderungen erfüllen.
In der Schweiz bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) die rechtliche Grundlage für Barrierefreiheit. Es verpflichtet Bund, Kantone und bestimmte Dienstleister, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen – auch im digitalen Bereich. Zudem gelten für den öffentlichen Sektor die E-Government-Standards (WCAG) als Richtlinie. Für private Unternehmen bestehen bisher noch keine flächendeckenden gesetzlichen Vorgaben wie in der EU, doch die politische Diskussion läuft, und das Thema gewinnt stetig an Bedeutung.
Warum digitale Barrierefreiheit wichtig ist
- Rechtlich: Mit dem BFSG müssen digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland bestimmte Standards erfüllen. In der Schweiz gibt es noch keine flächendeckende Vorgaben, wird aber mit grosser Wahrscheinlichkeit kommen.
- Gesellschaftlich: Inklusion bedeutet, allen Menschen den gleichen Zugang zu ermöglichen.
- Wirtschaftlich: Barrierefreie Angebote erschliessen eine weitere Zielgruppe.
Digitale Barrierefreiheit bei Webseiten
Was kann ich beachten?
Technische Kriterien:
- Ist eine Sprachsteuerung möglich?
- Ist meine Webseite mit Screenreader kompatibel?
- Funktioniert meine Webseite auch mit einem Bildschirmzoom bis 400%?
- Hierarchie von Überschriften: logische Struktur - H1, H2, H3 etc.
Design / Inhalte:
- Schriften:
- keine Serifen
- Buchstaben sollen sich klar unterscheiden: z.B. l und I - kleines L und grosses i
- genügend Abstand zwischen Buchstaben: Sonst sieht z.B. «rn» wie ein «m» aus.
- Text
- keine ganzen Texte in Grossbuchstaben
- Einfache Sprache
- Weise nicht auf sensorische Elemente hin (z.B. Klicke auf den grünen Button.)
- Farben / Kontraste
- sollten aktuell in der Schweiz mindestens den Kriterien WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA entsprechen.
- Layout: Zentrierter Text ist schlechter lesbar
- Animationen:
- sollten pausiert werden können
- kein flackern
- Formulare:
- Felder klar beschriften
- verständliche Fehlermeldungen und Hinweise zur Korrektur
- Bilder
- Pflege Alt-Texte. Diese werden unteranderem von Screenreadern vorgelesen.
- Videos sollten Untertitel enthalten.
- Audios sollten auch als Text verfügbar sein.
Tipps für Social Media
- Pflege Alt-Texte bei Bildern.
- Keine Emoji-Flut oder Emojis um Wörter zu ersetzten. Diese werden von Screenreadern vorgelesen.
- Keine # im Fliesstext
- Keine relevanten Texte im Bild. Diese werden nicht vorgelesen.
- Verwende keine eigenen Formate im Texte. Verwende die Formate, die von den Systemen zur Verfügung gestellt werden.
- Insta-Stories sind nicht barrierefrei.
- # mit Klein- und Grossschreibung sind besser lesbar.